AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHRAML GmbH

  1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und andere Verträge der SCHRAML GmbH sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die SCHRAML GmbH dies schriftlich bestätigt.

  1. Vertragsabschluß

Für die Ausarbeitung von Angeboten erhält die SCHRAML GmbH vom Auftraggeber alle benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Auf dieser Basis ausgearbeitete Angebote sind über die angegebene Laufzeit verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der SCHRAML GmbH zustande. Wünscht der Auftraggeber danach Änderungen der Leistungen, wird die SCHRAML GmbH die Machbarkeit und Auswirkung auf den Vertrag innerhalb 4 Wochen mitteilen. Schlägt die SCHRAML GmbH eine Änderung vor, ist umgekehrt der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb 4 Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Änderungen werden nur verbindlich, wenn der andere Vertragspartner schriftlich zustimmt. Entstehen im Zuge der Auftragsabwicklung auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände ( z.B. Fehler in vom Auftraggeber überlassenen Daten; Inkompatibilitäten mit bereits bestehender Hard- und Software) zusätzliche Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu vergüten.

  1. Lieferung

Lieferfristen werden in den jeweiligen Verträgen gesondert vereinbart. Diese verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerungen nicht von der SCHRAML GmbH zu vertreten sind. Zum Beispiel bei Vertragsänderungen, mangelhafter oder verspäteter Überlassung von , für die Auftragsdurchführung notwendiger Informationen und Daten oder höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Kriegsfolgen). Gerät die SCHRAML GmbH in von Ihr zu vertretenden Lieferverzug, kann der Auftraggeber nach vorheriger Fristsetzung von 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn der Transport frachtfrei durch die SCHRAML GmbH erfolgt.

  1. Gewährleistung

Sobald die SCHRAML GmbH die Fertigstellung erklärt hat, ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen. Wird dies unterlassen, gilt die Leistung 3 Wochen nach Fertigmeldung als abgenommen. Stellt sich bei der Abnahme ein Mangel heraus, wird dieser von der SCHRAML GmbH innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Leistung erneut zur Abnahme bereit gestellt. Schwer erkennbare Mängel oder Fehler werden von der SCHRAML GmbH noch unentgeltlich beseitigt, wenn diese innerhalb 26 Wochen nach der Abnahme schriftlich angezeigt werden. Die SCHRAML GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand der Gewährleistung ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Wird ein erheblicher Fehler nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht, für den fehlerhaften Teil der Leistung  vom Vertrag zurückzutreten. Ein weitergehender Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln von SCHRAML GmbH vorliegt und gesetzlich zwingende Bestimmungen dem entgegenstehen. Hat der Auftraggeber wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die erworbene Leistung zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten an die SCHRAML GmbH übersandt, oder einen Servicetechniker vor Ort bestellt, und stellt sich durch die Überprüfung heraus, daß ein tatsächlicher Mangel nicht vorliegt, so hat der Auftraggeber die anfallenden Kosten zu ersetzen.

  1. Zahlung

Es gelten die einzel vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die SCHRAML GmbH berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 6% über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  1. Rechte am Vertragsgegenstand

Bis  zur vollständigen Bezahlung bleibt die Vertragsleistung Eigentum der SCHRAML GmbH. Verpfändung , Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Leistung im Tauschwege sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Nach vollständiger Bezahlung gehen das Eigentum und das Recht zur freien Verfügung und Nutzung der Leistung auf den Auftraggeber über. Die SCHRAML GmbH ist zur weiteren Nutzung der Vertragsleistungen berechtigt. Insbesondere können, die den Vertragsleistungen zugrundeliegenden Konzeptionen verwendet werden, um Material zu entwickeln und Dritten zur Nutzung zu überlassen, das den gelieferten Leistungen ähnlich ist.

  1. Sonstiges

Die SCHRAML GmbH wird alle als vertraulich bezeichneten  Unterlagen, Informationen und Daten, die sie vom Auftraggeber erhält, nur zur Durchführung des Vertrages verwenden und Dritten gegenüber geheimhalten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Die Rechtsbeziehung zwischen der SCHRAML GmbH und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewolltem Vertragszweck am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist, wenn nicht anders vereinbart, 83043 Bad Aibling.